Ab Montag, 12. April 2021 ist der Zutritt zur Schule und dem Schulgelände für schulfremde Personen nur noch mit aktuellem negativen Schnelltest erlaubt.
Zu schulfremden Personen zählen auch Eltern, Verwandte oder Geschwister, die nicht SchülerIn unserer Schule sind.
Der Schnelltest darf nicht älter als 24 h sein.
Es muss mindestens ein zugelassener Antigen-Schnelltest verwendet werden.
Für SchülerInnen, MitarbeiterInnen und LehrerInnen der Schule reicht die regelmäßige, zweimalige Testung aus, um die Schule im Rahmen des Präsenzunterrichts betreten zu können.