„Leider hat unser Fahrpersonal zunehmend Probleme mit der Durchsetzung der gesetzlichen FFP2-Maskenpflicht in Bussen* – dies insbesondere im Bereich der SchülerInnen-Beförderung.

Aus diesem Grund werden wir nun dazu übergehen, bei fehlender oder falscher Maske die Beförderung zu verweigern. Es werden also SchülerInnen stehen bleiben.

Zusätzlich werden wir bei Verstößen gegen die Tragepflicht während der Fahrt einen Ausschluss von der Beförderung aussprechen, also SchülerInnen des Fahrzeuges verweisen.“

* Der Hinweis zur Umsetzung der FFP2-Maskenpflicht bezieht sich auf die Fahrgäste ab 14 Jahren.

Die Maskenpflicht im ÖPNV ergibt sich aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung. Rechtsgrundlage für diese Verordnung ist wiederum  § 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht im ÖPNV sind auf der Homepage der WVG www.wvg.de hinterlegt. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die WVG.