Die Niedersächsische Kultusministerin Hamburg hat zum Schulstart einen neuen Ministerinnenbrief für alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte herausgegeben. Zudem gibt es einen Vordruck zur Freistellung vom Unterricht von Schülerinnen und Schülern an religiösen Feiertagen. Beachten Sie aber, dass der individuelle Vordruck vollständig ausgefüllt vor dem Feiertag den Klassenleitungen vorliegen muss, damit er wirksam werden kann.
Antrag auf Freistellung vom Unterricht an religiösen Feiertagen (.pdf)